Das bulgarische Ministerium für Umwelt und Wasser hat ein elektronisches System für die Einreichung von Dokumenten und die Verfolgung von Verfahren für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen eingeführt, die der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen unterliegen.
Das ab dem 1. Oktober 2023 eingeführte System ermöglicht die elektronische Einreichung von Anträgen und Begleitdokumenten, die Speicherung der Notifizierungsnummer, die Erstellung von Dokumenten nach den Anhängen IA, IB und VII der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sowie die Abfrage des aktuellen Standes einer bereits beantragten elektronischen Verwaltungsleistung. In dieser Anfangsphase besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anmeldeunterlagen in Papierform einzureichen.
Das neue elektronische System dient sowohl den juristischen Personen (Exporteure/Notifizierer; Personen, die die Verbringung veranlassen) als auch den Sachverständigen der betroffenen Verwaltungen, die nach dem Abfallwirtschaftsgesetz Kontrollfunktionen bei der grenzüberschreitenden Verbringung haben.
Die Einführung des elektronischen Systems zielt darauf ab, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zu rationalisieren und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
INNO-CON begrüßt diese Änderung und freut sich auf die Möglichkeit, seine Kunden bei der Nutzung dieser Vorteile weiter zu unterstützen, um das Verfahren schneller, effizienter und transparenter zu gestalten. Unsere Stärke liegt nicht nur in umfassender Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung, sondern auch in unseren ausgezeichneten Sprachkenntnissen in Bulgarisch, Deutsch und Englisch, die eine reibungslose Kommunikation mit den zuständigen Behörden ermöglichen.