Durch verschiedene Rechtsverstöße bei grenzüberschreitenden Abfalltransporten, die in den letzten Monaten in Bulgarien aufgedeckt wurden, hat das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft die Notifizierungen für grenzüberschreitende Abfalltransporte nach Verordnung 1013/2006 gestoppt. Von diesen Verstößen sind auch Transporte aus Deutschland betroffen.
Gegenwärtig finden Sonderkontrollen durch das Umweltministerium und den Zoll in den Betrieben statt, bei denen die ordnungsgemäße Abfalldeklaration überprüft wird.
INNO-CON trägt mit Unterstützung der Deutschen Botschaft in Bulgarien dafür Sorge, dass die laufenden Verfahren seiner Kunden zügig bearbeitet werden, um für den Abfallerzeuger, wie auch die Verwertungsanlagen, die wirtschaftlichen Schäden so gering wie möglich zu halten.